Wie bitte?
so spart man sich mal 500 Euro ![]()
Leider musst du jetzt alle deine schlösser austauschen, nicht das dein vormieter noch einen nachschlüssel hat und dich mal durch pimpert
Also ich bin hier ganz klar auf OPs Seite. Wenn der Vormieter den Kaufpreis der Küche bewusst falsch angibt, muss man da mit ihm kein Mitleid haben. Finde da 1.5k sogar recht großzügig.
Und da ihr nix schriftlich vereinbart habt kann er auch nix nachweisen.
Rechtlich würde ich es schon so sehen, dass der Vormieter durch arglistige Täuschung versucht hat die Küche hochwertiger dastehenzulassen als sie eigentlich ist. Dann dürftest du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Edit: Was hat eigentlich der Vormieter gesagt als du ihn auf den falschen Neupreis der Küche angesprochen hast.
Danke, vielleicht kannst du dich besser ausdrücken wody, aber ich fühle mich hier als geschädigter und nicht als jemand, der den Verkäufer um sein geld bringen will.
Vor allem nicht als jemand der sich derart beleidigen lassen muss.
In guter Lage bezahlt man teilweise ja sowieso weniger für die Einrichtung an sich als viel mehr dafür, dass man die Wohnung überhaupt bekommt. Im Grunde würde ich auch sagen, wenn ihr 2k ausgemacht habt, dann hast du das auch zu zahlen, sofern nicht totaler Wucher vorliegt (danach siehts nicht aus).
Finde das gerade spannend und stelle mal eine Gegenfrage.
Ich verkaufe ein Fahrzeug zu einem abgesprochenen Preis.
Hinterher kommt der Verkäufer auf die Idee mal zu schauen was ich für den Wagen mal bezahlt habe, stellt fest ich hatte Beziehungen und 30 % Rabatt bekommen.
Dann kürzt er Seine Zahlung ??
Dann kann ich ja jeden Händler bzw. Verkäufer so zu fassen bekommen.
LG
Kick
Original von draghkar
Danke, vielleicht kannst du dich besser ausdrücken wody, aber ich fühle mich hier als geschädigter und nicht als jemand, der den Verkäufer um sein geld bringen will.
Vor allem nicht als jemand der sich derart beleidigen lassen muss.
ist das nicht schön, da fühlt sich ein täter gleich mal als opfer :f_love:. wurde dir hier schon lang und breit erklärt.
du hast in dem moment einen bindenden vertrag abgeschlossen als du die 2000€ akzeptiert hast. das der käufer für die küche keine 5000€ bezahlt hat, wird wohl keine rolle spielen, weil er sie dir eben nicht überteuert verkauft.
wisch dir einfach den mund ab und freu dich über eine billig gelernte lektion fürs leben
Es geht hier aber nicht um einen generellen kauf, sondern um eine abschlagszahlung. Dürfte gesondert betrachtet werden, zumindest nach dem was ich so recherchiert habe (und auch im artikel steht)
Ich bezahle für etwas anderes als vereinbart war, für mich ist das vorsätzliche Täuschung bzw. Betrug. Hinzu kommt noch der nicht vereinbarte zustand (modrig, evtl schimmelig, aber unklar ob es die küche selbst ist), auch wurde sie nicht sauber hinterlassen (was in der Küche pflicht ist).
Kann man nicht auch damit argumentieren, dass man sich auf die Zahlung von 1/3 des Anschaffungspreises geeinigt hat?
Oder alternativ:
Kaufgegenstand war eine EBK aus 1. Hand, OP hat aber nur ein Ausstellungsstück bekommen?
Original von draghkar
Es geht hier aber nicht um einen generellen kauf, sondern um eine abschlagszahlung. Dürfte gesondert betrachtet werden, zumindest nach dem was ich so recherchiert habe (und auch im artikel steht)
Ich bezahle für etwas anderes als vereinbart war, für mich ist das vorsätzliche Täuschung bzw. Betrug. Hinzu kommt noch der nicht vereinbarte zustand (modrig, evtl schimmelig, aber unklar ob es die küche selbst ist), auch wurde sie nicht sauber hinterlassen (was in der Küche pflicht ist).
Was verstehst du daran nicht?
"Gehe ich wirklich nur von den 2k Neupreis (Bestcase für dich) aus, dann wäre der Zeitwert heute vielleicht bei ca. 1,25k. Nach deinem Link darf der Preis höchstens 50% über den Zeitwert liegen. Da wären wir bei 1,875k. Wenn also die Couch + Waschbecken mindestens 125€ Zeitwert haben, dann wirst du schonmal rechtlich dich nicht darauf berufen können."
Wenn er die Küche ordentlich hinterlassen hätte, so hättest du wohl nicht den Zettel unter die Finger bekommen wo drauf steht, dass sie nur 2k gekostet hat.
Original von nemesis0381
Wenn er die Küche ordentlich hinterlassen hätte, so hättest du wohl nicht den Zettel unter die Finger bekommen wo drauf steht, dass sie nur 2k gekostet hat.![]()
das ist doch der springende Punkt: Sie hat nur 2k gekostet weil es ein Ausstellungsstück war.
Die verramschen die ja am Ende, der NP wird sicherlich irgendwo bei 4 - 5k gelegen haben.
Der Verkäufer hat nur darüber gelogen, wieviel er selbst bezahlt hat.
Juristisch gesehen liegt keine arglistige Täuschung vor. Auch eine Anfechtung scheidet aus, weil der Preis keine verkehrswesentliche Eigenschaft darstellt.
Verfahrensrechtlich muss er nachweisen, dass 2.000 Euro vereinbart wurden. Du musst dich im Verfahren entscheiden, ob du den Abschluss des Vertrages über den Betrag brstreitest oder dich auf eine Anfechtung stützt. Beides schließt sich nach deinem Vortrag aus.
Solltest du tatsächlich die Vereinbarung über 2.000 Euro bestreiten, und der Kläger kann aufgrund von WhatsApp usw den Beweis erbringen, kommt durch den Kläger zwingend eine Strafanzeige gegen dich wegen versuchten Prozessbetrug. Zudem bleibst du auf den Gerichtskosten, deinen und seinen Anwaltskosten sitzen.
Seine Angaben über seinen gezahlten Kaufpreis sind juristisch unerheblich.
Hättest du die Wohnung auch bekommen, wenn du nicht die Einrichtung des Vormieters übernommen hättest?
Falls ja, dann hätte ich ihm gar nichts überwiesen und ihm geschrieben, dass ich wegen falschen Angaben zum Neupreis der Küche vom Kaufvertrag zurücktrete und er seinen Kram aus der Wohnung holen soll.
Eine Küche mit Neupreis 2,2k, ein Sofa und ein Waschbecken nach jahrelangem Gebrauch für 2k zu verkaufen ist absurd überteuert und extrem asozial, mich wundert auch, dass die Mehrheit der Leute das hier anders sieht.
Warum will er überhaupt Geld für das Waschbecken?
Am besten gleich noch Geld für die Toilette, die Türen, die Fensterdichtungen und die Rohre in der Wand verlangen.
Hätte er sonst alles samt Anschlüssen abgerissen wenn du es nicht haben wollen würdest? Oder warst du "verpflichtet" das alles zu übernehmen und hättest die Wohnung sonst gar nicht erst bekommen?
ey Leute ... wieder mal so ein Gelaber hier ![]()
Wenn der Kerl behauptet die Kosten damals waren 5000 und in wirklichkeit waren sie nur 2000. Dann ist das sehr wohl ein Grund, weniger zu zahlen ...
Noch meine rechtlichen 2 cents.
Küche wurde als neu beworben, es handelt sich aber um ein Ausstellungsstück. -> Sachmangel. Da eine Nacherfüllung ausgeschlossen ist, brauchst du keine Frist setzen und kannst direkt mindern. Ob die 500 i.O. gehen kp.
Original von Pokersaft
ey Leute ... wieder mal so ein Gelaber hier
Wenn der Kerl behauptet die Kosten damals waren 5000 und in wirklichkeit waren sie nur 2000. Dann ist das sehr wohl ein Grund, weniger zu zahlen ...Noch meine rechtlichen 2 cents.
Küche wurde als neu beworben, es handelt sich aber um ein Ausstellungsstück. -> Sachmangel. Da eine Nacherfüllung ausgeschlossen ist, brauchst du keine Frist setzen und kannst direkt mindern. Ob die 500 i.O. gehen kp.
Im Ausgangspost steht, dass die Küche vier Jahre alt ist. Daher ist es unerheblich, ob der Vermieter diese neu oder als Ausstellungsstück erworben hat. Deshalb ist dies kein Sachmangel.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung ist es einfach hochgradig asozial, seine alte Einrichtung, für die man keine Verwendung mehr hat, derart überteuert zu verkaufen.
Es ist auch kein normales Kaufgeschäft, sondern der Nachmieter ist in vielen Fällen quasi dazu verpflichtet die Sachen zu übernehmen, weil der Mietvertrag sonst nicht zustande kommt.
Ich habe z.B. bei meinem letzten Umzug meine Küche, Ledersofa, Vorhänge, Lampen usw. für 150EUR an die Nachmieter abgegeben, das war ein junges Studentenpaar, die waren knapp bei Kasse und sehr dankbar darüber. Ich hatte für den Kram eh keine Verwendung mehr gehabt, ein Abtransport wäre teuer und aufwändig gewesen.
In meiner ersten eigenen Wohnung hatte ich damals eine ziemlich gute Küche vom Vormieter ohne Abstand geschenkt bekommen, was damals eine sehr große Hilfe für mich war bei knappem Budget.
Ja, man ist nicht dazu verpflichtet so zu handeln, aber bei einer Wohnungsübergabe seinen Kram überteuert zu verkaufen an Käufer, die gar keine andere Wahl haben als den Scheiß zähneknirschend zu übernehmen, finde ich einfach moralisch vollkommen daneben.
Dann noch Falschangaben über Kaufpreis zu machen um den letzten Cent rauszuquetschen geht überhaupt nicht.
Sehe das wie Synovate.
Finde es auch eine Frechheit, etwas mit 5k zu beziffern (es gibt ja nicht umsonst den Rabatt auf Aufstellungsstücke, eben weil schon eine gewisse Abnutzung stattgefunden hat) und dann samariterlike nach 4 Jahren für 2k abgeben zu wollen obwohl man nur 2k bezahlt hat.
Und was wäre, wenn der Vormieter einfach kein Geld über hat? Bevor er es für 1k abgegeben hätte, hätte er es vielleicht auch einfach für die neue Wohnung mitgenommen. Für eine 4 Jahre alte Küche und Sofa in gutem Zustand finde ich 2k nicht übermäßig überteuert. Sieht ja auch so aus, als ob OP damit einverstanden war. Er hat auch nicht geschrieben, dass er genötigt war das zu übernehmen. Manchmal muss man eben auch Nein sagen oder besser handeln. Vielleicht hätte er das dann auch für 1,5k bekommen.
Wenn jemand sich aber alles anschaut, einen Preis abmacht und dann einfach nur 75% überweist, finde ich es nicht korrekt. Finde das Beispiel mit dem Autoweiterverkauf ziemlich treffend.